Konditionierungen

Supranationale und nationale Plädoyers
für Nachhaltigkeit und Green Economy

Die von der INVESTBOAT International offerierten Unternehmensanleihen (Bonds) entsprechen vollumfänglich
den jetzt zu beachtenden Kriterien und den weltweit postulierten politischen Vorgaben und nationalen Bestimmungen.

Die weltumspannende Fokussierung der gesellschaftlichen Entwicklungen bei der Etablierung und Steigerung von Nachhaltigkeit im Hinblick auf den Umgang mit primären Ressourcen und beim Umweltschutz, haben die Stadien von Appellen und Deklarationen verlassen. Dem Erreichen einer „besseren Welt“ wird zunehmend Nachdruck verliehen, indem im Banken- und Finanzbereich Regularien etabliert und mit Restriktionen versehen werden, um Green Economy nachhaltig und global durchzusetzen.

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind dabei, als eine der führenden Wirtschaftsnationen, entsprechende Vorgaben und Maßstäbe zur Umsetzung einer nachhaltigen Umweltpolitik in sämtlichen Industrie- und Servicesektoren, einschließlich der Vermögensverwaltung, zu etablieren. Die USA haben dazu eine Task Force mit weitreichenden Kontrollaufgaben eingerichtet, um – im Rahmen der US-Finanzaufsicht – ein Unterlaufen der zu beachtenden Kriterien auszuschließen, die auf verifizierbare Nachhaltigkeit ausgelegt sind.

Auf europäischer Ebene und nationalstaatlich wird künftig grüne Ökonomie zur Vorgabe erhoben, hinter der traditionell-ausgerichtete Sektoren der Volkswirtschaften ein politisch gewolltes Nachsehen haben werden.

Die Mehrheit der Deutschen wünscht sich – nach Recherchen der Redaktion „Börse im Ersten“, einer Sendung des Hessischen Rundfunks vom 26. August 2021 – nachhaltige Investitionen. Weltweit sind bereits 2 Mrd. Dollar nachhaltig angelegt. Um grüne Schönfärberei auszuschließen, müssten aber die Erfolge für Finanzanlagen und Investitionen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit empirisch messbar und durch entsprechende schriftliche Berichte nachvollziehbar sein.[1]

Derzeit erarbeitet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Richtlinien, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Investitionen bewirken sollen. In der Diskussion steht, dass 75 % der sogenannten „Grünen-Fonds“ in nachhaltig Unternehmensanleihen zu fließen haben. Es ist vorgesehen, dass Investitionen in traditionelle Wirtschaftsbereiche, die ihre Energien aus fossilen Brennstoffen generieren, auf maximal 10 % zu begrenzen sind. Dies führt zu untauglichen Versuchen von Wirtschaftskreisen, durch sogenanntes Greenwashing, ihre traditionellen Finanzierungsnotwendigkeiten in „der neuen Zeit“ durchzusetzen. Daher gibt es die von staatlicher Seite formulierte Forderung, dass die am Wirtschaftsleben Beteiligten, vornehmlich Unternehmen, Banken und sonstigen Akteure des Finanzmarktes, ihre Nachhaltigkeitsstrategien offenzulegen haben.

Bei „grünen“ Fonds wird daher darauf geachtet, dass diese auch eine objektiv verifizierbare Nachhaltigkeit besitzen, wobei diese Forderung bereits im jetzigen Zeitpunkt, in dem es noch keine ausformulierten Richtlinien zum künftig zulässigen Umgang mit Investitionsvermögen gibt, Teil des öffentlichen Diskurses sind.

Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), also im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz, zu erlassende Gebote und Verbote zu formulieren, die zu Reglementierungen der am wirtschaftlichen Geschehen beteiligten Akteure führen. Inländisches Investmentvermögen soll hinsichtlich der Bedingungen für dessen Anlage einer Genehmigungspflicht durch die BaFin unterlegt werden. In diesem Zusammenhang wird vorgegeben, dass die Bezeichnung von Investitionen sprachlich nicht in die Irre führen darf, indem Bezeichnungen gewählt werden, die lediglich auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz hinweisen (§ 4 Abs. 1 KAGB). Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die BaFin-Fonds-Kategorien für Investmentvermögen formuliert, die den künftigen Anlagebedingungen entsprechen. Auf europäischer Ebene sieht die Verordnung EU 2019/1165 vor, dass im Bereich von Fonds-Anlagen bewerbenden Schriften und sonstigen Veröffentlichungen keine Informationen enthalten seien dürfen, die Begrifflichkeiten aufweisen, die mit der eigentlichen Intention sowie den finanziert werden sollenden Investitionen nicht übereinstimmen.

Aus den vom Staat gewünschten Investitionen ergibt sich eine „grüne Rendite“, eine solche, die es in Übereinstimmung mit den Kriterien der BaFin zu beachten und zu wahren gilt. Eine derartige Rendite erfüllt sodann die Kriterien der Environmental Social Governance (ESG), indem sie soziale, ökologische und ethische Belange neben betriebswirtschaftlichen Aspekten wahrt.

[1] vgl. Kohl, Anja; Sendung „Börse vor Acht“, die Finanzmarktberichterstattung (GSEA) der Redaktion „Börse im Ersten“ des Hessischen Rundfunks/ Fernsehen vom 26. August 2021